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   VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11   

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VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11 (https://dejure.org/2013,39069)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 18.09.2013 - 1 K 1362/11 (https://dejure.org/2013,39069)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 18. September 2013 - 1 K 1362/11 (https://dejure.org/2013,39069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichwertigkeit eines Gymnasiums in freier Trägerschaft mit einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe mit im Freistaat Sachsen vorhandenen öffentlichen Schulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10

    Schulen in freier Trägerschaft, Grundschule, Schulaufsicht, Unterversorgung des

    Auszug aus VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
    Nach dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26.07.2011 - 2 A 856/10 - habe die Schulaufsichtsbehörde die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen nicht nur im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zu prüfen, sondern auch sicherzustellen, dass diese weiterhin vorlägen.

    Dies würde es rechtfertigen, von der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts abzuweichen, wonach sich die Rechtmäßigkeit sowohl einer Beanstandung (Urt. v. 31.01.2007, SächsVBl. 2007, 112 [119]) als auch einer Anordnung ( Urt. v. 26.07.2011 - 2 A 856/10 -, zitiert nach [...], RdNr. 24) nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung richtet.

    Die weitere Voraussetzung der Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach § 115 SächsGemO, dass dem Schulträger eine angemessene Frist gesetzt wird, innerhalb derer er die notwendigen Maßnahmen durchzuführen hat (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26.07.2011 - 2 A 856/10 -, zitiert nach [...], RdNr. 28) ist ebenfalls erfüllt, wie den vorangestellten Ausführungen der Kammer zur Verhältnismäßigkeit der umstrittenen Verfügung entnommen werden kann.

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 B 46.12

    Keine Genehmigung einer privaten Grundschule mit sechs Jahrgangsstufen

    Auszug aus VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
    Bedeutsam seien ferner der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2012 - 6 B 46.12 - und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien und Hansestadt Bremen vom 06.06.2012 - 2 A 267/10 - mit denen die Genehmigungsfähigkeit einer privaten sechsjährigen Grundschule in den Fällen verneint worden sei, in denen der Landesgesetzgeber ausnahmslos eine vierjährige Grundschule vorgesehen habe.

    Das hat im Hinblick auf den Föderalismus ( Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 GG ) und die im verfassungsrechtlichen Ersatzschulbegriff angelegte Akzessorietät des Ersatzschulwesens zum Schulwesen zur Folge, dass einer Privatschule mit einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe, die Ersatzschulqualität abzusprechen ist, obwohl sie ihr in einem anderen Land, in dem die gymnasiale Oberstufe an öffentlichen (und anerkannten) Schulen drei Jahre beträgt, zukäme (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2012 - 6 B 46/12 -, zitiert nach [...], RdNr. 7).

  • VGH Hessen, 21.02.1991 - 6 UE 3713/88

    Verfaßte Studentenschaft: Aufsichtsmaßnahmen, Ordnungsgeld

    Auszug aus VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
    Durch diese Feststellung missbilligt die Behörde die Maßnahme des seiner Aufsicht unterworfenen Klägers ausdrücklich, sodass darin eine Beanstandung zu sehen ist (vgl. HessVGH, Urt. v. 21.02.1991 - 6 UE 3713/88 -, zitiert nach [...], RdNr. 25).

    Da der Kläger trotz der vorangegangenen mehrfachen Hinweise der Sächsischen Bildungsagentur auf die Rechtswidrigkeit einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe - zuletzt unmittelbar vor Schuljahresbeginn am 22.08.2011 mit Schreiben vom 15.08.2011 - zu erkennen gegeben hat, dass er gleichwohl eine solche einführen wollte, musste die Behörde sich auch nicht allein auf das Aufsichtsmittel der vermeintlich geringer belastenden Beanstandung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO beschränken, sondern konnte diese zugleich mit einer Anordnung nach § 115 SächsGemO verknüpfen (vgl. auch HessVGH, Urt. v. 21.02.1991, a. a. O. und Urt. v. 14.02.2013 - 8 A 816/12 -, zitiert nach [...], RdNr. 57).

  • OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 630/04

    Schule in freier Trägerschaft, Förderschule, Ersatzschule, Ersatzfunktion,

    Auszug aus VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
    Vielmehr kommt es in erster Linie auf den mit der Schule inhaltlich verfolgten Gesamtzweck an (vgl. SächsOVG, Urt. v. 24.01.2005 - 2 B 630/04 -, zitiert nach [...], RdNr. 23).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
    Die Gleichwertigkeit einer Schule in freier Trägerschaft zeige sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt. v. 13.12.2000 - 6 C 5.00 ) am Ende des Bildungsganges.
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
    Hinzu kommt, dass im Zeitpunkt des Erlasses der umstrittenen Verfügung das Schuljahr bereits begonnen hatte und mangels Genehmigungserfordernis der Änderung des Betriebes einer Ersatzschule (vgl. § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Genehmigung und Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft) nur durch die Anordnung der Wiedereinführung einer zweijährigen gymnasialen Oberstufe zeitnah und effektiv die Allgemeinheit vor der insoweit unzureichenden, weil nicht gleichwertigen Bildungseinrichtung der Klägerin geschützt werden konnte (vgl. allgemein zum Zweck staatlicher Schulaufsicht: BVerfG, Entsch. v. 14.11.1969, BVerfGE 27, 195 [BVerfG 14.11.1969 - 1 BvL 24/64] [201, 203]).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 C 6.95

    Verfassungsrecht - Privatschulen, Privatvolksschulen, Öffentliche Grundschule bis

    Auszug aus VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
    Das ist der Fall, wenn die spezifischen pädagogischen Ziele, die mit der landesrechtlichen Ausgestaltung als "Gesamtzweck" verfolgt werden, in der vorgesehenen Privatschule erfüllt werden können, ohne zugleich diejenigen der öffentlichen Schulen zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1996, BVerwGE 104, 1 [7 f.] ).
  • VGH Hessen, 14.02.2013 - 8 A 816/12

    Anweisung zur Anhebung der Kreisumlage; Gemeindebelange als Begrenzung der

    Auszug aus VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
    Da der Kläger trotz der vorangegangenen mehrfachen Hinweise der Sächsischen Bildungsagentur auf die Rechtswidrigkeit einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe - zuletzt unmittelbar vor Schuljahresbeginn am 22.08.2011 mit Schreiben vom 15.08.2011 - zu erkennen gegeben hat, dass er gleichwohl eine solche einführen wollte, musste die Behörde sich auch nicht allein auf das Aufsichtsmittel der vermeintlich geringer belastenden Beanstandung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO beschränken, sondern konnte diese zugleich mit einer Anordnung nach § 115 SächsGemO verknüpfen (vgl. auch HessVGH, Urt. v. 21.02.1991, a. a. O. und Urt. v. 14.02.2013 - 8 A 816/12 -, zitiert nach [...], RdNr. 57).
  • OVG Sachsen, 27.03.2006 - 2 B 776/04

    Schule in freier Trägerschaft, Schulaufsicht, Untersagung des Einsatzes von

    Auszug aus VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
    Die streitige Verfügung ist ausgehend davon, dass die Schulaufsicht im Bereich der Privatschulfreiheit zu allen Maßnahmen befugt, die geeignet, erforderlich und im Einzelfall verhältnismäßig sind, um beim Betrieb der Ersatzschule die ständige Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen zu gewährleisten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27.03.2006, LKV 2007, 87 [OVG Sachsen 27.03.2006 - 2 B 776/04] ), auch im Übrigen ermessensfehlerfrei.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11
    Danach sind Ersatzschulen Privatschulen, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.03.1994, BVerfGE 90, 128 [BVerfG 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90] [139]).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

  • OVG Sachsen, 31.01.2007 - 5 B 522/06

    Rechtsaufsicht, Verwirkung, Straßenbaubeitragssatzung,

  • OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 255/08

    Schulrecht; Anzeigepflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage

  • OVG Bremen, 06.06.2012 - 2 A 267/10

    Kein Anspruch auf Genehmigung "Freie Schule Bremen e. V." - besonderes

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